TAV - Teilnehmer-Ausfall-Versicherung

Einmalig im deutschen Seminarwesen

ZAK schließt jedes Halbjahr für die Seminarteilnehmer/innen eine Versicherung ab, die die Teilnahmegebühr dann übernimmt, wenn der Rücktritt von oder die Stornierung der Seminarbuchung aus gewichtigen Gründen erfolgt.

Gewichtige Gründe sind in den folgenden Fällen gegeben:

Unerwartet schwere Erkrankungen; Krankenhausaufenthalt; schwerer Unfall des/der angemeldeten Teilnehmers/in oder seiner/ihrer im Haushalt lebenden Angehörigen, seines/ihres dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der/die angemeldete Teilnehmer/in vertreten muss; örtliche Veränderung des Arbeitsplatzes, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen:

Eine Versicherungspflicht entfällt, wenn der Leistungsfall von der versicherten Person bei Anmeldung zum Seminar vorhersehbar war und/oder die versicherte Person ihn grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, wichtige medizinische Gründe durch ein ärztliches Attest und sonstige wichtige Gründe durch eine schriftliche Bescheinigung nachzuweisen, gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen sowie ggf. auf Verlangen Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.

Die Versicherung übernimmt die Lehrgangs- bzw. Seminargebühren bei Rücktritt oder Stornierung aus den vorgenannten gewichtigen Gründen sowie eventuelle Rücktrittskosten für Hotelreservierungen, sofern die Vermittlung der Übernachtung durch ZAK in einem der ZAK-Vertragshotels erfolgt ist. Anderweitige Kosten werden nicht übernommen.